Gefährdung im Habitat

Sämtliche Arten der Gattung Phelsuma stehen unter Artenschutz und sind im Anhang vom WA II * aufgelistet, Phelsuma guentheri  war sogar lange im WA I Anhang gelistet. Das bedeutet, dass die Tiere nicht gehandelt und nicht ohne Genehmigung der Regierung von Mauritius gehalten werden dürfen. Eine solche Genehmigung wird an Privatpersonen nicht erteilt und selbst jetzt dürfte es unmöglich sein legal an Phelsuma guentheri zu gelangen.

Glücklicherweise gibt es dank intensiver Schutzbemühungen auf zwei kleinen, zu Mauritius gehörenden Inseln (Round Island und Ile aux Aigrettes) wieder eine stabile Population von Phelsuma guentheri. So scheint es gesichert, dass die Tiere noch viele Jahre auf Ile aux Aigrettes von Touristen im natürlichen Habitat beobachtet werden können.

Dies gilt leider nicht für alle Arten. Ilmenitabbau zerstört derzeit den kleinen Lebensraum von Phelsuma antanosy. Der sehr kleine Bestand in der Natur scheint wenig Hoffnung auf ein Fortbestehen zu haben. Dennoch wird diese Art lediglich im WA II gelistet. Ähnlich geht es Phelsuma guimbeaui. Die auf Mauritius lokal verbreitete Art ist durch die invasive Phelsuma grandis aus Madagaskar (ironischerweise ebenfalls WA II gelistet) stark bedroht (BUCKLAND et al. 2014).

Der ehemals stark gefährdeten Phelsuma klemmeri kommt zu Gute, dass sich ihr Habitat durch Abholzung ausweitet. Wenn Bäume gefällt werden, bleiben Bambusrhizome im Boden und es entsteht Bambuswald.
Leider verursacht menschliches Eingreifen jedoch bei den meisten Arten das Gegenteil und wer weiss, wie viele Arten schon ausgestorben sind, bevor sie überhaupt jemand zu Gesicht bekommen hat.

Nebst Zerstörung und Zerstückelung von Lebensräumen stellen durch den Menschen eingeschleppte Arten ein weiteres grosses Problem  dar. So richtet beispielsweise die bereits erwähnte Phelsuma grandis, aber auch Tropicolotes versicolor (Blutsaugeragame) auf Mauritius grossen Schaden an.

Kurz viele Arten der Gattung Phelsuma sind primär durch Lebensraumzerstörung gefährdet und die Listung scheint völlig undifferenziert.

Citespapiere ** sind in der Schweiz für die Haltung von Phelsumen nicht zwingend erforderlich, es sei denn, die Tiere werden über die Grenze gehandelt. Seit dem 1. Oktober 2013 sind sämtliche CITES-Arten, also auch alle Phelsumen nachweispflichtig. Sprich man sollte beim Kauf von Phelsumen Papiere erhalten, bei denen der Verkäufer bestätigt, dass die Tiere von ihm stammen.
In Deutschland sind Phelsumen nachweis- und meldepflichtig. Die Arten Phelsuma grandis und Phelsuma laticauda sind meist von der Melde-, aber nicht von der Nachweispflicht ausgenommen, wobei sich die Gesetzgebung in den verschiedenen Bundesländern unterscheiden kann!  Wildfänge von Phelsuma dubia, grandis, laticauda, lineata, und quadriocellata können legal aus Madagaskar exportiert werden, was auch die afrikanische Phelsuma parkeri aus Pempa gilt. Es werden regelmässig Fangquoten festgelegt, welche dann theoretisch auch für seltene Unterarten gelten. Beispielsweise Phelsuma lineata punctulata dürfte aus Madagaskar exportiert werden.

Bestandserhaltungsprogramm der IG Phelsuma

Da die viele Arten der Gattung Phelsuma, in ihren natürlichen Beständen bedroht sind, gibt es das Bestandserhaltungsprogramm der IG Phelsuma.
Es wird versucht, möglichst viele Arten über eine längere Zeit zu pflegen und zu erhalten. So besteht einerseits die Möglichkeit einer allfälligen Wiederansiedlung, aber auch Forschungserkenntnisse können daraus gezogen werden.
Es besteht keine Rechtfertigung dafür, geschützte Tiere als Prestigesymbol oder als Verschleissware zu benützen. Leider gibt es auch in der Terraristikszene schwarze Schafe. Wird die Terraristik zum Verbraucher, verliert sie ihre Rechtfertigung in meinen Augen.

Jede Nachzucht, die auch entsprechend versorgt werden kann, stellt also ein wichtiger Beitrag für den Tierschutz dar.
Eben diese Bestandessicherung ist eines der obersten Ziele der IGP.

Setzt du dich seriös mit der Gattung auseinander und teilst diese Werte? Warum schaust du nicht mal bei der IGP vorbei, vielleicht dürfen wir dich ja bald als Neumitglied begrüssen.

* WA steht für «Washington Abkommen» und meint deren Anhänge zum Handel von Pflanzen und Tieren, wobei eins für die höchste Schutzstufe steht

** CITES: Convention on international Trade in endangered species of wild fauna and flora

BUCKLAND, S., COLE, N. C., AGUIRRE-GUTIÉRREZ, J., GALLAGHER, L.E., HENSHAW, S. M., HENSHAW, A., BESNARD, R. M., TUCKER, V., BACHAZ, K. & RUHOMAUN, S. H. (2014): Ecological Effects of the Invasive Giant Madagascar Day Gecko on Endemic Mauritian Geckos: Applications of Binomial-Mixture and Species Distribution Models. PLOS ONE 9(4): e88798. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0088798